AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Bedingungen:

Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur insoweit bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bleiben ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.

§2 Verbindlichkeit von Angeboten:

Angebote sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ändern sich während der Bindefrist die Angebote unserer Zulieferer, so gilt die Bindefrist als nicht vereinbart.

§3 Lieferung und Lieferverzug:

Lieferfristen gelten nur als Ungefähre. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätten abwenden können, wie z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Betriebsstörungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar werden, oder sollte einer oder mehrere Lieferanten wegen der Behinderung zurücktreten, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten vom Kunden zu erheben und nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern. Je nach dem Umfang des Auftrages besteht das Recht zur Teillieferungen, Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist.

§4 Preise:

Die im Angebot enthaltenden Preise beinhalten die Lieferung ab Firma HPS Solutions GmbH zzgl. Verpackung, Versand und Transportversicherung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise können geändert werden bei Bekanntgabe von Änderungswünschen durch den Besteller. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie die Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Preisänderungen sind daneben zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Liefertermin mehr als 1 Monat liegen. Dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei einer Lieferung innerhalb von 1 Monat gilt der am Tag des Vertragsschlusses gültige Preis. Da die Preise unserer Produkte extrem stark von Währungsparitäten abhängig sind, weisen wir hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wir uns das Recht Währungszu- bzw. Abschläge vorzunehmen, jederzeit vorbehalten! Diese Zu- bzw. Abschläge sind jederzeit freibleibend und können ohne Benachrichtigung des Abnehmers geändert werden.

§5 Zahlungsbedingungen:

Alle Lieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Teillieferungen, sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen vom Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungstellung bei Lieferbereitschaft. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Rückstand, so kann der Verkäufer unbeschadet der Rechte aus Eigentum nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 9 Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einer Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, außer im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen. Bei Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand können wir unbeachtet weitergehende Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, ohne jede Entschädigungspflicht, bei Aufrechterhaltung unserer Ansprüche auch aus Teillieferungen vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der Besteller nicht innerhalb einer gesetzten Frist ausreichende Sicherheiten leistet.

§6 Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht mit der Auslieferung des Liefergegenstandes durch uns oder einen von uns beauftragten Lieferanten oder das Herstellerwerk auf den Besteller über. Das gleiche gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

§7 Mängelrügen:

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung festgelegt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen.

§8 Gewährleistung:

Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Einflüsse entsehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Für Gegenstände, die von Unterlieferanten bezogen wurden beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Herstellerfirmen. Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile. Ersetzen wir beanstandete Teile, so fallen Letztere in unser Eigentum. Hat der Besteller oder ein Dritter Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

§9 Haftung:

1. Für Sachschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt.

2. Für die Auswahl der eingesetzten Produkte und Materialien ist allein der Anwender verantwortlich.

§10 Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Kaufgegenständen das Eigentum vor, bis der Besteller sämtliche auf die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auf einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat. Etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber, alle Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und ohne unsere Verpflichtungen zur Wahrnehmung von Wechsel- und scheckmäßigen Rechten. Dementsprechend bleibt auch unser Eigentumsanspruch bis zur Einlösung des Wechsels oder Schecks bestehen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsgegenständen ist der Besteller nicht berechtigt. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Eigentum an Vorbehaltsgegenständen auch die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsgegenständen mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Erlischt unser Eigentum durch die Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren mit einer anderen Sache, so überträgt uns der Besteller schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Werte und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Weiterhin ist der Besteller verpflichtet uns von Verpfändung der Kaufgegenstände und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen die Dritte bezüglich der Kaufgegenstände erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalten unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides statt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsgegenständen entstanden sind. Der Besteller ist verpflichtet auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vorbehaltsgegenstände und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25 Prozent so werden wir insoweit auf schriftliches Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.  

§ 11 Wiedereinlagerungsgebühr:

Unsere Waren sind in jedem Falle vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte im Ausnahmefall eine Rücknahme der gelieferten Ware zwischen uns und dem Besteller vereinbart werden, so ist vom Besteller eine Wiedereinlagerungsgebühr, die unsere Verwaltungskosten abdeckt, in Höhe von mind. 20 Prozent, höchstens aber 50 Prozent des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Rücknahme von Spezialteilen, die auf Kundenwunsch gefertigt wurden ist ausgeschlossen.

§ 12 Allgemeines:

a. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzten deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

b. Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auf Dritte übertragen.

c. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.

d. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

e. Unsere Produkte und Datenblätter werden kontinuierlich vom Hersteller weiterentwickelt und aktualisiert. Die aktuellsten Datenblätter finden Sie auf unserer Homepage unter "Downloads".

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HPS Solutions GmbH | Fraunhoferstraße 5 | D-82152 Martinsried | Telefon: +49 (89) 744926-0 | E-Mail: info@hps-solutions.de | Handelsregister: Amtsgericht München | HR-Nr.: HRB 167608 | USt-IdNr. DE254731274 | Vertretungsberechtigte Person: Michael Petereit (michael.petereit@hps-solutions.de)

Stand: Oktober 2018

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